Gerichtliches Verfahren
Keine außergerichtliche Einigung in Sicht?
Gerichtliches Verfahren
Für den Fall, dass außergerichtliches Inkasso trotz unserer Bemühungen keine Lösung mit dem Schuldner erzielt, setzen wir Ihre Forderung im gerichtlichen Verfahren durch.
Vom Klageverfahren bis zur Zwangsvollstreckung sind wir Ihr Partner bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen, wenn der Schritt vor Gericht gemacht werden muss.
Vorteile eines gerichtlichen Mahnverfahrens
Die Forderung wird unmittelbar gegen die drohende Verjährung gehemmt und für dreißig Jahre gesichert. Zudem wird das Interesse an der Verfolgung des offenen Postens mit Nachdruck bestärkt und die Erwirkung eines Titels ermöglicht.
Dadurch erzeugen wir überdurchschnittliche Erfolgsquoten bei außergerichtlichen Einigungen und gewährleisten, dass die Beziehung zu Ihren Kunden nur im unvermeidlichen Fall belastet wird.
Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens:
- ist es mit dem Schuldner zu keiner außergerichtlichen Lösung gekommen, wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet
- Antrag beim zuständigen Gericht wird gestellt
- legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, wird der Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragt
- legt der Schuldner Rechtmittel ein, geht das Verfahren automatisch in das gerichtliche Verfahren über
- die Forderung wird in einer Klageschrift begründet
- bestreitet der Schuldner die Forderung, kann es sinnvoll sein, direkt Klage zu erheben. Wir wägen das für Sie ab
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