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fiwa Rechtsanwaltskanzlei

Zwangsvoll­streckung

Gerichtliches Inkasso umsetzen

Zwangsvollstreckung

Sollten außergerichtliche Bemühungen keine Zahlungsvereinbarung mit dem Schuldner erwirkt haben, kann ein Antrag auf Zwangsvollstreckung gestellt werden. Die Forderungen werden somit nach einer gerichtlichen Bestätigung durchgesetzt.

Für die Zwangsvollstreckung müssen etliche Anträge gestellt werden, zum Beispiel auf Vermögensauskunft, Pfändung oder sogar Haftung. Wir übernehmen diesen Prozess für Sie und stehen auch darüber hinaus zu Ihrer Seite.

Sollte der Schuldner zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens zahlungsunfähig sein, überwachen wir dessen finanzielle Situation.“
Filip Wawryk 

Filip Wawryk – Inhaber der fiwa Rechtsanwaltskanzlei

Unser Service bei Zwangsvollstreckungen:

  • jegliche Antragstellungen
  • Einleitung der Pfändung in sämtlichen uns bekannten, pfändbaren Vermögenswerten
  • professionelles Titelmanagement ganz in Ihrem Sinne
  • bei fruchtloser Pfändung Beantragung von Abgabe der eidessstattlichen Versicherung
  • bei Weigerung des Schuldners, die eidesstattliche Versicherung abzugeben, kann Haftbefehl beantragt werden
  • in letzter Konsequenz wird der Schuldner durch Beugehaft zur Vermögensoffenbarung gebracht
  • Überwachung der finanziellen Situation des Schuldners

Informieren Sie sich jetzt über den Prozess der Zwangsvollstreckung – wir unterstützen Sie gerne dabei!

Rufen Sie uns gerne
an – oder schicken uns eine kurze Nachricht, wann wir Sie zurückrufen dürfen.

Schreiben Sie uns und wir werden Ihnen gerne umgehend antworten.

Besuchen Sie uns oder vereinbaren eine Videokonferenz – wir sind gerne für Sie da.