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fiwa Rechtsanwaltskanzlei

Außer­gerichtliches Inkasso

Kosten sparen und das Vertrauensverhältnis zwischen Schuldner und Unternehmen schonen

Außer­gerichtliches
Inkasso​

Unser Ziel ist stets mit dem Schuldner eine außergerichtliche Lösung zu finden. Die Inkassobearbeitung mithilfe eines anwaltlichen Forderungsmanagements ist die effizienteste Lösung dafür: Anwaltliche Schreiben im Forderungsmanagement haben eine höhere Akzeptanz und erzeugen meist eine größere Wirkung als Inkasso-Androhungen, die direkt vom Unternehmen oder einem Inkassobüro versendet werden, da der Schwerpunkt in der Behandlung des Einzelfalls unter rechtlichen und ökonomischen Aspekten liegt.

Wenn Forderungen unklar sind, bewerten wir die Sach- und Rechtslage des Inkasso-Falls mit juristischem Fachwissen und schätzen die Erfolgschancen ein. Sie erhalten damit von uns alles aus einer Hand.

Wir treffen den richtigen Ton

Der werterhaltende Umgang mit Ihren Kunden steht für uns im Vordergrund. Deshalb setzen wir auf persönlichen Kontakt –30 geschulte Mitarbeiter unseres Callcenters suchen zunächst mit viel Fingerspitzengefühl, aber auch der erforderlichen Beharrlichkeit und Durchsetzungsstärke, das persönliche Gespräch zum Schuldner.

Dadurch erzeugen wir überdurchschnittliche Erfolgsquoten bei außergerichtlichen Einigungen und gewährleisten, dass die Beziehung zu Ihren Kunden nur im unvermeidlichen Fall belastet wird.

Wir setzen Ihre Ansprüche mittels außergerichtlichem Forderungseinzug durch“ Filip Wawryk 

Filip Wawryk – Inhaber der fiwa Rechtsanwaltskanzlei

Unsere Maßnahmen beim vorgerichtlichen Inkasso:

  • Anwaltliche Schreiben
    • 1. Mahnschreiben
      Das erste anwaltliche Schreiben ist für den Schuldner eine Zahlungserinnerung über die offene Rechnung und setzt ihn darüber in Kenntnis, dass wir Ihr Mandant übernommen haben. Wir räumen dem Schuldner Möglichkeit zum Gespräch ein und klären ihn über die offene Forderung und Zahlungsfrist auf. Mithilfe einer detaillierten Aufstellung kann der Schuldner die Forderung leichter nachvollziehen.
    • 2. Mahnschreiben
      Das zweite anwaltliche Mahnschreiben ist eine erneute Zahlungsaufforderung an den Schuldner. Diese zeigt Ihrem Kunden unsere Nachdrücklichkeit, aber auch weiterhin unsere Gesprächsbereitschaft, eine außergerichtliche Lösung zu finden. Wir möchten dem Schuldner eine Chance geben, seine Einwände zu äußern und diese im individuellen Einzelfall fair zu bearbeiten. Falls wir jedoch keine Reaktion des Schuldners erhalten, weisen wir bereits an dieser Stelle auf weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Einmeldung bei der SCHUFA (gem. den Regelungen des § 28aBDSG) und der möglichen Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens, hin.
  • Persönlicher Kontakt
    • Durch den persönlichen Kontakt mit unserem Callcenter geben wir dem Schuldner Raum zur Kommunikation und erhöhen damit deutlich die Erfolgsquote. So lassen sich durch professionelle Kommunikation Missverständnisse und Einwände schnell beseitigen und für jeden Fall eine individuelle Lösung finden.
  • Ratenzahlungsvereinbarungen 
    • Wenn der Schuldner zahlungswillig ist, die Gesamtsumme aber nicht auf einmal zahlen kann, können unter Berücksichtigung der finanziellen Situation des Schuldners auch Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen werden. Gemeinsam mit dem Schuldner legen wir die monatliche Ratenhöhe und Dauer der Ratenzahlung fest. Die Einhaltung der Ratenzahlung wird von uns strikt überwacht. Diese Vereinbarung ist ein Anerkenntnis der Forderung durch den Schuldner und vereinfacht eine spätere gerichtlichen Geltendmachung.
  • Vergleiche
  • Bonitätsprüfung des Schuldners
  • Adressermittlung
  • Forderungsanmeldung zur Insolvenztabelle

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Wir sind die Experten dafür – jetzt unverbindlich informieren!

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Besuchen Sie uns oder vereinbaren eine Videokonferenz – wir sind gerne für Sie da.