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fiwa Rechtsanwaltskanzlei

Monitoring bei Zwangsvoll­streckung

Zahlungsunfähigkeit des Schuldners

Monitoring bei Zwangs­voll­streckung​

Auch wenn der Zwangsvollstreckungsauftrag vom Gericht bestätigt wurde, ist nicht sichergestellt, dass offene Zahlungen geleistet werden. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn der Schuldner zum Zeitpunkt des Urteils zahlungsunfähig ist.

Da der Vollstreckungsbescheid allerdings bis zu dreißig Jahre gültig ist, überwachen wir die finanzielle Situation des Schuldners, um Zahlungen einfordern zu können, sobald dies wieder möglich ist. Durch den Vollstreckungstitel haben wir kontinuierliche Zugriffsmöglichkeiten auf das Schuldnervermögen.

Mithilfe der kontinuierlichen Schuldenüberwachung können wir entscheiden, wann welche Vollstreckungsmaßnahmen sinnvoll sind.“
Filip Wawryk 
Filip Wawryk – Inhaber der fiwa Rechtsanwaltskanzlei

So überwachen wir die Zahlungsfähigkeit Ihrer Schuldner:

  • regelmäßiger Versand von Zahlungsaufforderungen
  • Abfragen bei Partner-Auskunfteien und Auswertungen sorgen für einen aktuellen Stand bezüglich der finanziellen Situation des Schuldners
  • lückenlöse Titelüberwachung schafft bestmögliche Realisierungschancen der offenen Forderungsansprüche
  • Gegebenenfalls werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erneut gestellt. Die anfallenden Kosten und Zinsen werden beim Schuldner geltend gemacht

Informieren Sie sich jetzt unverbindlich über die lückenlose Titelüberwachung!

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Besuchen Sie uns oder vereinbaren eine Videokonferenz – wir sind gerne für Sie da.