Kanzlei fiwa » Inkasso » Monitoring bei Zwangsvollstreckung
Monitoring bei Zwangsvollstreckung
Zahlungsunfähigkeit des Schuldners
Monitoring bei Zwangsvollstreckung
Auch wenn der Zwangsvollstreckungsauftrag vom Gericht bestätigt wurde, ist nicht sichergestellt, dass offene Zahlungen geleistet werden. Dieser Fall tritt beispielsweise ein, wenn der Schuldner zum Zeitpunkt des Urteils zahlungsunfähig ist.
Da der Vollstreckungsbescheid allerdings bis zu dreißig Jahre gültig ist, überwachen wir die finanzielle Situation des Schuldners, um Zahlungen einfordern zu können, sobald dies wieder möglich ist. Durch den Vollstreckungstitel haben wir kontinuierliche Zugriffsmöglichkeiten auf das Schuldnervermögen.
„Mithilfe der kontinuierlichen Schuldenüberwachung können wir entscheiden, wann welche Vollstreckungsmaßnahmen sinnvoll sind.“
Filip Wawryk
Filip Wawryk
So überwachen wir die Zahlungsfähigkeit Ihrer Schuldner:
- regelmäßiger Versand von Zahlungsaufforderungen
- Abfragen bei Partner-Auskunfteien und Auswertungen sorgen für einen aktuellen Stand bezüglich der finanziellen Situation des Schuldners
- lückenlöse Titelüberwachung schafft bestmögliche Realisierungschancen der offenen Forderungsansprüche
- Gegebenenfalls werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erneut gestellt. Die anfallenden Kosten und Zinsen werden beim Schuldner geltend gemacht
Informieren Sie sich jetzt unverbindlich über die lückenlose Titelüberwachung!
Rufen Sie uns gerne
an – oder schicken uns eine kurze Nachricht, wann wir Sie zurückrufen dürfen.