Häufig gestellte Fragen
Eine Forderung ist ein schuldrechtlicher Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner. Dieser Anspruch besteht, wenn der Gläubiger eine Leistung bezahlt hat und er dem Schuldner ein Zahlungsziel festlegt.
Der Schuldner ist der Vertragspartner des Unternehmens, der einer Leistungspflicht unterliegt – meist in Form einer Geldschuld. Wird eine offene Forderung nicht erfüllt, hat der Unternehmer Anspruch gegen den Schuldner.
Das Forderungsmanagement beginnt bei dem Vertragsschluss und umfasst das genaue Monitoring offener Forderungen sowie das Mahnverfahren, wenn die Forderung weiterhin nicht bezahlt wird. Es kann sich bis zu einer an das Mahnverfahren angeschlossene Zwangsvollstreckung strecken.
Forderungsmanagement bezieht sich also auf die gesamten Forderungen eines Unternehmens und wie dieses damit verfährt. Es beschreibt die Organisation und Monitoring der Forderungen eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung.
Das Inkasso bezieht sich demgegenüber auf die einzelne Forderung gegenüber dem einzelnen Schuldner.
Für ein effizientes und effektives Forderungsmanagement kann bereits auf der Ebene der Vertragsgestaltung angesetzt werden. In einem folgenden Schritt kann vor dem Vertragsschluss durch das Unternehmen die Bonität geprüft werden. Dem Kunden kann zusätzlich zum Produkt auch eine zusätzliche Kreditversicherung für einen möglichen Zahlungsausfall angeboten werden. Dies ist vor allem im Bereich der Versorgungsunternehmen üblich.
Der Kunde gerät dadurch in Verzug, indem der die in der Rechnung angegebene Zahlungsfrist verstreichen lässt. Wenn der Gläubiger keine Zahlungsfrist angegeben hat, dann ist der Kunde spätestens 30 Tage nach dem Zugang der Rechnung in Verzug.
Mittels einer Ratenzahlungsvereinbarung können dem Kunden und seiner individuellen Leistungsfähigkeit entgegengekommen werden. Der Kunde kann so die Zahlungen über mehrere Monate strecken und die Beträge in seine Finanzplanung einbeziehen. So wird bei einem Dauerauftrag, welcher beispielsweise zu Beginn des Monats überwiesen wird, eine vorrangige Zahlungsposition erreicht, wenn die Zahlungseingänge auf dem Konto des Kunden ebenso gerade erst erfolgt sind.
Leistet der Kunde auch nach den schriftlichen Mahnungen nicht, so wird das gerichtliche Mahnverfahren angestrebt. Es ist dafür erforderlich, dass der Unternehmer dem Gericht erkennbar macht, dass er mit den Mahnungen auf die spezifisch angemahnte Forderung Bezug nimmt. Ergebnis des Mahnverfahrens ist ein Vollstreckungsbescheid des Unternehmers gegenüber dem Schuldner.
Die Rechtsanwaltskosten sind als Verzugsschaden auch durch den Kunden als Schadenersatz zu erstatten. Dazu ist jedoch sicherzustellen, dass der Verzug schon durch die Mahnung des Unternehmers eintritt und sich der Kunde bei Beauftragung des Rechtsanwalts schon in Verzug befindet.
Die Kosten des Verfahrens bestimmen sich nach der Höhe der Forderung und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wenn Sie die konkreten Kosten des Verfahrens erfahren möchten, wenden Sie sich gerne an uns und teilen uns die Forderungshöhe mit.
Für eine Verfolgung Ihrer Ansprüche durch uns genügen eine Kopie der Rechnung sowie der Mahnung Ihres Kunden.
Ja! Anders als bei vielen Inkassodienstleistern wird unsere Leistung durch die rechtsanwaltliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) als Verzugsschaden im Verfahren geltend gemacht. Dadurch bleibt Ihnen weiter Ihre volle Forderungshöhe erhalten.
Ja! Wir vertreten Ihre Interessen deutschlandweit für Sie.